Dienstag, 23. November 2010

Steuer"gerechtigkeits"initiative: Leben wird teuer!

In dieser Abstimmungsvorlage geht es darum, für alle Kantone der Schweiz einen Mindeststeuersatz für private Vermögen und Einkommen einzuführen. Jahreseinkommen, welches CHF 250´000.-- übersteigt soll mit 22%, Vermögen über CHF 2´000´000.-- mit 0.5% Steuern bestraft werden. Dies ganz ungeachtet woher das Einkommen oder Vermögen stammt. Ein ehrlicher Bürger, der mit seinem Vermögen und Risiko sein Geschäft aufgebaut hat und nun auf entsprechende Einnahmen angewiesen ist, soll auf diese Art finanziell ruiniert und regelrecht aus der Schweiz vertrieben werden.
Die Initiative, die von manchen SP- nahen Politikern als fair dargestellt wird, entpuppt sich in Wirklichkeit als totale Enteignungsmassnahme, womit der Staat praktisch das gesamte Volksvermögen zu besitzen versucht. Selbstständige Geschäftstätigkeit, privates Vermögen sparen und sich wirtschaftlich entwickeln wird durch eine solche Massnahme so gut wie unmöglich, da fast jeder vierte Franken, den man verdient, an den Staat abgetreten werden muss. Sollen wir zulassen, dass Neid und Missgunst gegen besser Verdienende uns alle in den finanziellen Ruin treibt?

Die Schweiz ist kein typisches Rohstoffland, in dem das Volk auf Ölquellen sitzt und mit geringstem Aufwand einen grossen Gewinn abschöpfen kann. Das Volkswirtschaft baut auf die Industrie und den Handel. Durch technologische Fortschritte und zunehmender Globalisierung ist man in diesen Wirtschaftssektoren ständig auf Innovation und Investitionen angewiesen, während durch wachsender Konkurrenzdruck die Gewinnmargen tendentiell abnehmen. Ein Unternehmen aufzubauen, sei es ein Produktionsbetrieb oder eine Handelsfirma, beansprucht eine enorme Summe Investitionen (Vermögenswerte), dem oft nur ein jährlicher Nettoerlös im einstelligen Prozentbereich gegenüber steht.


Als Beispiel betrachte man einen Liegenschaftsverwalter, der in Zürichs Centrum eine Wohnanlage mit 100 Wohnungen im Gesamtwert von 20 mio. Franken erworben hat, davon die Hälfte selbst bezahlt und die andere Hälfte als Hypothek bei der Bank zu verzinsen hat. Von einer günstig vermieteten Wohnung ist ein monatlicher Nettoerlös von rund 200.-- zu erwarten. Dies ergibt in diesem Fall einen jährlichen Nettoverdienst von 240´000.--. Gemessen an der Investition von 10´000´000.-- beträgt die Gewinnmarge 2.4% des investierten Vermögens, also etwa so hoch wie der Zinssatz eines Jugendsparkontos. Angenommen, diese Steuererhöhung würde in Kraft treten, müsste der Vermieter für die investierten Fr. 10 mio. alles, was 2 mio. übersteigt, in diesem Fall 8 mio.- mit 0.5% versteuern, was Fr. 40´000.-- beträgt. Damit reduziert sich sein Nettogewinn auf 2% der investierten Geldsumme. Er müsste seine Wohnanlage 50 Jahre lang, ohne weitere Investitionen tätigen zu müssen, zum selben Preis vermieten, damit sich das Geschäft lohnt. Schwankende Nebenkosten müssten vollumfänglich auf den Mieter abgewälzt werden, da der Vermieter über keinerlei finanziellen Reserven verfügt. Kurz gesagt: Wird der millionenschwere Vermieter bestraft, verteuert sich auch die Studentenwohnung.

Diese Initiative hat das Ziel, die Privatwirtschaft nachhaltig zu zerstören, um die Volkswirtschaft in eine marxistische Form zu bringen. Heuchlerische Politiker, die sich selbst, vom Steuerzahler finanziert, mehrere 100´000.-- Franken Jahresgehalt gutschreiben, schüren einen regelrechten Neid auf alles, was in der Privatwirtschaft mehr finanziellen Erfolg hat als sie selbst. Sollte man in der Diskussion um Gerechtigkeit nicht zuerst einmal die Honorare der Politiker unter die Lupe nehmen? Es ist Zeit, dass wir uns nicht mehr länger von dieser Heuchlerbande manipulieren lassen, was wir mit einem Nein an der Urne verdeutlichen werden.

Montag, 22. November 2010

Straftäter nach Hause schicken: Ausschaffungsinitiative oder Gegenvorschlag?

Am 28. Nov 2010 hat das schweizer Stimmvolk die Gelegenheit, nach aussen seine Haltung gegenüber Kriminaltouristen zu demonstrieren. Die Ausschaffungsinitiative fordert, dass bestimmte schwerwiegende Straftaten künftig mit einer Ausschaffung und einem anschliessenden Einreiseverbot geahndet werden. Die Grundidee zielt darauf, die Schweiz für aufrichtige Menschen attraktiver zu machen, indem Gewalttätern keinen Raum mehr geboten wird.

Die Argumente für die Initiative sind stark: Provokationen, Pöbeleien sowie Diebstähle gehören vor Allem in Städten und Agglomerationsgemeinden fast zur Tagesordnung. Drogendealer und Schlägereien prägen das städtische Nachtleben. Einbrüche, Mord und Brandstiftung finden in der Realität fast spielfilmtauglich statt. Kurz gesagt: Die Jugend erntet heute das Schlamassel, welches diese scheinpazifistische Nachkriegsgeneration uns eingebrockt hat. Soll es etwa Staatsraison sein, jeden Schurken dulden zu müssen? Die vorgeschlagene Ausschaffungsinitiative soll diesem Sachverhalt klare Grenzen setzen.

Andererseits ist es fragwürdig, die Ausschaffungskriterien nur auf eine Liste von Straftatent anstatt auf die Schwere jeder beliebigen Straftat zu stützen. Um diesbezüglich eine Alternative zu bieten, hat der Nationalrat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, in dem sich das Ausschaffungskriterium darauf bezieht, ob man für die Tat eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis kriegt oder nicht.



Ideen der Initiative und Gegenvorschlag:
Initiative : Es soll eine Liste bestimmter Straftaten geben. Wer diese begeht, soll ausgeschafft und einer erneuten Einreise verweigert werden.
Gegenvorschlag: Jede Art von Straftat könnte zur Ausschaffung führen, es kommt nur auf die Schwere an. Eine Tat, die jedenfalls mit einer gesetzlichen Mindeststrafe von einem Jahr oder einer total verurteilten Strafe von 2 Jahren Gefängnis bestraft wird, wird als Ausschaffungskriterium gewertet.

Auf den ersten Blick wirken beide Vorschläge so, als würden sie Opferschutz dem Täterschutz vorziehen. Wenn man aber einige Sachverhalte juristisch hinterfragt, kristallisiert sich heraus, welcher von diesen Vorschläge der Zweckmässigere ist.

Bsp.1: Der 12- jährige Südostländer verprügelt ein anderes Schulkind und zwingt ihn, am nächsten Tag CHF 100.-- mitzubringen. Sachverhalt: Erpressung unter Gewaltausübung, vorsätzlich begangene und geplante Straftat. Konsequenzen heute: Nichts. Manche Minderjährige kennen ihre Gesetzesschlupflöcher. Konsequenzen gem. Gegenvorschlag: Nichts. Minderjährige kriegen keine Gefängnisstrafe und werden daher nicht ausgeschafft. Konsequenz gem. Initiative: Ausschaffung.

Bsp.2: "Sans-Papier" stiehlt in einem Warenhaus Lebensmittel. Sachverhalt: Diebstahl durch Person, die aufgrund ihrer Existenznot unzurechnungsfähig ist. Konsequenz heute: Anzeige, mögliches Betreibungsbegehren- wahrscheilich ohne Erfolg. Konsequenz Gegenvorschlag: nichts anderes. Konsequenz Initiative: Auch nichts anderes. Es liegt keine besoders perfide, schwere oder mit tiefem Beweggrund begangene Straftat vor.

Bsp.3: Deutscher Wissenschaftler, der sich mit historischen Ereignissen aus dem 2. Weltkrieg befasst und einen Bericht schreibt, der vielen Politikern nicht in den Kram passt. Verurteilung zu 26 Monaten Gefängnis wegen Gedankenverbrechens (Holocaustverleugnung, Anzweifeln historischer Tatsachen). Konsequenz gem. Gegenvorschlag: Einreiseverbot; Er wurde zu 2 Jahren und 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Konsequenz gem. Initiative: Nichts passiert, solange der Punkt "Gedankenverbrechen" nicht auf der Ausschaffungsstraftatenliste steht.

Beachtet man z.B. den Fall Boris Becker, der wegen seinen Steuergeschichten beinahe eine mehrjährige Gefängnisstrafe erhalten hätte, dürfte es offensichtlich sein, dass dieser Gegenvorschlag mit grosser Wahrscheinlichkeit die falschan trifft. Friedliche Wissenschaftler und Steuersünder könnten durch den Gegenvorschlag stärker bestraft werden als Gewalttäter. Sicher lässt die Ausschaffungsinitiative einiges zu wünschen übrig, jedoch vertritt sie rechtsstaatliche Grundsätze besser als der Gegenvorschlag.

Donnerstag, 5. August 2010

Initiative "Schutz vor Waffengewalt"

Am 13. Februar 2011 wird es zur eidgenössischen Volksabstimmung über das Waffenrecht kommen. Durch diese linksfaschistische Initiative der rot-grünen Szene wird versucht, die Bürger mit noch strengeren Waffengesetzen weiter zu entmündigen!

Die Vorlage:

Konkret geht es darum, das schweizerische Waffenrecht zusätzlich zu den vorhandenen Gesetzen noch weiter zu verschärfen, ganz nach dem Motto "alle Menschen sind potentielle Gewalttäter". Jedem Bürger soll rechtlich erschwert werden, Schusswaffen privat zu erwerben. Durch solche rechtliche Schikanen lässt sich die Gesellschaft auf ein mittelalterliches Niveau hinunter; mündige und unvorbestrafte Personen werden zunehmend bevormundet und in ein kriminelles Licht gestellt. Um Missverständnisse zu vermeiden: In der Waffeninitiative geht es nicht etwa um (ohnehin verbotene) Massenvernichtungswaffen, sondern um ganz normale Ordonanzwaffen wie Pistolen oder Gewehre, die zum Sport und zur blossen Selbstverteidigung (Notwehr und Notwehrhilfe) dienen.


Die wesentlichen Punkte:

1) Über Erwerb, Besitz, das Tragen, den Gebrauch sowie das Überlassen von Waffen, Waffenzubehör und Munition soll nicht mehr der Mensch selbst entscheiden, sondern der Zentralstaat

2) Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen oder überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen. Die Polizei kriegt somit eine Funktion einer Art "Stasi", die befugt ist, Anforderungen und die Einzelheiten zu prüfen für:
a. Berufe, bei denen sich der Bedarf aus der Aufgabe ergibt;
b. den gewerbsmässigen Handel mit Waffen;
c. das Sportschützenwesen;
d. die Jagd;
e. das Sammeln von Waffen.

3) Als "gefährlich" betrachtete Waffen, z.B. Seriefeuerwaffen und Vorderschaftrepetierflinten (Pump Action), dürfen nicht zu privaten Zwecken erworben und besessen werden.

4) Jeder Angehörige der Armee ist ein Mörder. Ausserhalb des Militärdienstes werden deshalb die persönlichen Feuerwaffen in staatlich kontrollierte Räume verwahrt. Dienstleistenden dürfen beim Ausscheiden aus der Armee keine Schusswaffen überlassen werden. So kriegt die Regierung die Kontrolle über das Privatleben der Menschen.

5) Der Bund führt ein Register für Feuerwaffen. So kann die staatliche Autorität zwecks politischer und ethnischer Säuberung alle verteidigungs- und widerstandsfähigen Dissidenten effizient erkennen und gezielt ausschalten. So funktioniert ein Genozid.

6) Er unterstützt die Kantone bei Aktionen zum Einsammeln von Feuerwaffen. Nur wenn möglichst wenige Bürger eine eigene Waffe besitzen, funktioniert die Unterdrückungspolitik.

7) Er setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, Diktaturen zu fördern. Dazu muss die Verfügbarkeit von kleinen und leichten Waffen eingeschränkt werden, damit kein Mensch der Welt frei entscheiden kann, was er in seinem Privatleben tut, was er besitzt und ob er überhaupt noch das Recht auf ein eigenes Leben hat.

Mit dieser Initiative zeigen die SP und die Grünen ihren wahren Charakter. Ihr Prinzip steht ganz nach dem Motto: Entsinnen, entwaffnen, entrechten. Die SP hat in ihrem Parteiprogramm 1920 offiziell die "Diktatur des Proletariats" gefordert, heute erfüllen solche Initiativen dieses Ziel.

Folgen eines solchen Gesetzes:

Ein totales Herrschaftsrecht für Behörden und Gewalttäter entsteht: Das Volk wird durch das eingeschränkte Waffenrecht sämtlichem Gewaltverbrechen sowie behördlicher Willkür wehrlos ausgesetzt. Kriminelle, die problemlos an illegale Waffen kommen, teilen sich mit dem Staat das Machtmonopol über den durchschnittlichen Staatsbürger. Das gesamte Volk wird zum Freiwild für jeden Gewaltverbrecher und deshalb zunehmend auf Polizeischutz angewiesen sein, womit schliesslich ein absolutistischer Polizeistaat entsteht.

Alle Menschen, unabhängig der sozialen Schicht, des Alters, des Geschlechts, der Weltanschauung oder der Herkunft degradieren durch gesetzliche Entwaffnungsmassnahmen zum verantwortungslosen Untertanen des Systems. Volksaufstände werden massiv erschwert, wenn das einfache Bürgertum unterrüstet ist. Die Volksentwaffnung hat sich daher schon immer als bedeutender Schritt für den Aufbau einer Diktatur erwiesen.

Das Argument, man könne durch Entwaffnung Suizide verhindern, ist falsch. Die Suizidzunahme hat nichts mit der Anzahl privater Schusswaffen im Haushalt zu tun, sondern mit gesellschaftlichen Veränderungen. Wesentliche Rollen dabei spielen Bewältigungsprobleme persönlicher Schicksale sowie die Enttabuisierung des Themas. Statistisch gesehen haben Suizide zugenommen trotz proportionaler Abnahme privater Schusswaffen. Hat ein Selbstmörder keine Waffe zur Verfügung, springt er vor einen Zug oder den Kirchenturm hinunter. Die einzige sinnvolle Massnahme gegen Suizid ist die Verbesserung der allgemeinen Lebensumstände.

Nebenbei bemerkt: Wie scheinheilig die Diskussion um die jährlichen 400 Suizidfälle ist, lässt sich verdeutlichen, wenn man dieser Zahl die 10'000 Abtreibungen pro Jahr gegenüberstellt. Meistens werden dabei gesunde Kinder geopfert, z.B. bloss weil es ein Mädchen wird.

Die lächerlichen Argumente der Linken sind in allen Punkten unhaltbar. Die Bevormundung des Bürgers ist weder eine Ursachenbekämpfung von Suiziden, noch schützt es vor Waffengewalt, da mit solchen Gesetzen nur die friedlichen Waffenbesitzer getroffen werden.

Fragen an alle:

Wollt ihr eure letzten Freiheiten an diesen Staat opfern? Wollt ihr wirklich in einem Staat leben, in dem die Privatsphäre dermassen eingeschränkt ist? Habt ihr Lust auf Bevormundung? Könnt ihr euren Kindern gegenüber solche Freiheitseinschränkungen verantworten? Zählen heuchlerische Politikerworte in den Medien mehr als persönliche Grundrechte?

Wer mindestens eine Frage mit einem Nein beantwortet, sollte sich grundsätzlich für eine Veränderung einsetzen. Ein Nein an der Urne wäre ein starkes Symbol des Volkes für den Willen der Freiheit und des verantwortungsbewussten Denkens.


Bild: Stammt von amerikanischen Bürgerrechtlern. In der Schweiz könnten wir bald schlimmer dran sein, weil nach einem Ja zur Initiative hätten wir im Waffenrecht sogar strengere Zustände als es sie in der Hitler- Diktatur gab. Wir brauchen aber keine Diktatur, sondern einen liberalen Staat, in dem sich eine freie Gesellschaft entwickeln kann.

In der Schweiz gibt es heute sehr strenge Waffengesetze, die vor Missbrauch schützen, jedoch ist die Privatsphäre der Bürger gewährleistet. Die Initiative "Schutz vor Waffengewalt" schränkt Grundfreiheiten ein, ohne dass ein zusätzlicher Schutz vor Waffenmissbrauch entsteht. Sie ist deshalb als menschenrechtswidriges diktatorisches Instrument abzulehnen.

wichtige Informationsseite zum Thema:

http://www.waffenrecht.webs.com/

Sonntag, 18. Juli 2010

Petition gegen Genitalverstümmelung beider Geschlechter eingereicht!

Die Genitalbeschneidung ist ein religiöses Ritual, welches vorwiegend zur jüdischen und moslemischen Tradition gehört. Konkret geht es darum, die Vorhaut der Geschlechtsteile eines Säuglings oder eines Kindes abzutrennen. Eine Genitalverstümmelung, mit der das verfassungsmässige Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wird, dürfte theoretisch an handlungsunfähigen Personen nicht praktiziert werden. Gewisse Staaten scheinen jedoch religiöse Bräuche über die allgemeinen Menschenrechte zu stellen; Hier in Mitteleuropa werden unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit Kinder im urteilsunfähigen Alter beschnitten.

Dass die Mädchenbeschneidung international geächtet und im westlichen Kulturkreis strafrechtlich verfolgt wird, ist auf jeden Fall nachvollziehbar, jedoch ist es sehr doppelmoralisch, dass dies für die Jungs nicht gilt. Das nebenstehende Bild repräsentiert daher eine Verknüpfung der allgegenwärtig herrschenden Ideologien: Feminismus, verknüpft mit religiösem Fanatismus. Ideologisten mit Sympathien zu semitischen Religionen prägen hier einen Staat, indem sie rechtlich als "Religionsfreiheit" durchgehen lassen, was zentrale Menschenrechte verletzt.



Religionsfreiheit ist ein Grundrecht jeder Person. Aus diesem Grund darf grundsätzlich jeder Mensch seine Religion vollumfänglich ausüben mit allen dazugehörigen Ritualen. Im Rahmen der allgemeinen Vertragslehre braucht es jedoch für jede Handlung die sog. Handlungsfähigkeit. Handlungsfähigkeit im juristischen Sinne bedeutet, man muss urteilsfähig sein und das Mündigkeitsalter erreicht haben. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, dürfte man, genau so wie man keine Verträge mit grossen Folgen abschliessen kann, generell keine chirurgischen Eingriffe vornehmen lassen. Das demokratische Prinzip lautet: Denken, glauben und reden darf jeder- handeln dürfen Handlungsfähige.





Religöser Fundamentalismus: So beginnt er und so endet er:


Bilder:
erstes Bild: Jüdische Fundamentalisten beschneiden einen wehrlosen Säugling. Religiöse Erziehung kann für manche nicht früh genug beginnen.
zweites Bild: Ehrenmord an einer moslemischen Frau. So endet religiöser Fundamentalismus.


Ein längst überfälliger politischer Vorstoss:
Wer sich in letzter Zeit in Deutschland öfters mit der Politik befasst hat, dürfte eine erfreuliche Neuigkeit mitbekommen haben: Aktivisten der sog. "Webjungs" sind seit jüngster Zeit dran, beim Bundestag eine Petition einzureichen, die die Beschneidung von Jungs, sowie sie bei Mädchen schon lange verboten ist, ganz in der Zielharmonie der Gleichberechtigung, auch zu verbieten.

Noch ist die chance für einen realen Erfolg sehr klein, da in der BRD nach wie vor eine Allianz religiöser Fanatiker und FeministInnen eine erhebliche Machtposition besetzt. Dennoch ist es ein wichtiger Meilenstein: Das öffentliche Schweigen wurde gebrochen. Zumindest ist dieser Schritt ein Lichtblick für diejenigen, die z.B. in der Schweiz in einer Allianz der SD, der FPS und der SVP versuchten, ein bundesweites Schächt- und Beschneidungsverbot einzuführen, welches leider nicht zustande kam.



Trotz Allem werden wir uns früher oder später mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob uns die allgemeinen Grundrechte oder unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit gewisse religiöse Rituale wichtiger sind. (Wofür ich plädiere, dürfte beim Durchlesen des blogs ersichtlich sein).



Dass die folgende Petition erfolgreich sein wird, ist zum heutigen Zeitpunkt noch sehr fragwürdig, da die BRD noch stark von der rot- grünen Szene geprägt wird und diese ein solches Anliegen kaum umsetzen wird. Mit öffentlichen Diskussionen über dieses Thema setzen wir die Regierung jedoch unter Beschuss und versetzen die MachthaberInnen menschenrechtlich zunehmende in Erklärungsnot.


PETITION:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Mädchen und Knaben gleichermaßen vor der Verstümmelung ihrer Genitalien geschützt werden.

Begründung


Mit der Drucksache 867/09 wird eine Strafrechtsänderung vorgeschlagen, mit der klargestellt wird, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien eine Straftat darstellt. Vorgesehen ist auch eine Verfolgung im Ausland.

So richtig und wichtig diese Initiative ist, so falsch ist es, Knaben den Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit zu verweigern.

Die gegen Mädchen-Beschneidung in der genannten Drucksache genannten Gründe treffen auch auf auf Knaben-Beschneidung zu:

“Entsprechende Eingriffe können durch religiöse, medizinische oder andere Vorstellungen, mit denen sie begründet werden, nicht gerechtfertigtwerden. Sie stellen unabhängig von der Einwilligung der Betroffenen
strafwürdiges Unrecht dar; die „Einwilligung“ oder gar Veranlassung durchdie Sorgeberechtigten ist ein schwerwiegender Missbrauch des Sorgerechts.”


So wenig, wie die “milderen” Formen der weiblichen Beschneidung tolerierbar sind, so wenig ist es akzeptabel, die sexuellen und nicht-sexuellen Empfindungen des Mannes durch die dauernde Freilegung der Eichel
nachhaltig zu verändern, wenn er dem nicht wirksam zustimmt.

Auch bei der männlichen Beschneidung unter neuzeitlichen medizinischen Bedingungen können schwerste Komplikationen auftreten. Allein die Anzahl der Narkoseunfälle bei Beschneidungen von Babys in den USA wird auf mehrere hundert pro Jahr geschätzt. Weltweit werden aber Beschneidungen von Knaben mit primitivsten Werkzeugen und ohne Narkose vorgenommen, was nicht selten zu ernsten Schäden, Zeugungsunfähigkeit oder gar zum Tode führt. In Südafrika sterben beispielsweise jährlich etwa 100 Knaben infolge solcher Beschneidungen.

Beschneidung (weibliche wie männliche!) berührt die Religionsfreiheit. Gerade wer die Beschneidung als wichtiges religiöses Zeichen sieht, muss Kinder vor diesem irreversiblen Eingriff bewahren, um auch ihre negative Religionsfreiheit im späteren Erwachsenenleben zu sichern.
Menschenrechte sind unteilbar, das Gesetz muss geschlechtsneutral gestaltet werden!

Freitag, 14. Mai 2010

Burkaverbot: Sinn und Zweck von Bekleidungsvorschriften?

Im Sinne des Zeitgeistes stellen National- und Ständeräte aus dem Kanton Aargau einen Vorstoss "gegen die Islamisierung der Schweiz" zur Debatte: Ein Verbot, die Burka zu tragen. Wenige Jahre nach der dänischen Karikatur- Geschichte und dem schweizer Minarettbauverbot steht wieder eine Diskussion vor der Tür, die kaum zu umgehen ist.

Die Burka ist eine Gesichtsbedeckung für Frauen und gilt hauptsächlich im saudiarabischen Raum als Symbol für die Treue zum islamischen Glauben. Für westliche Kulturen mag diese Gesichtsbedeckung sehr befremdend wirken. Der eine sieht in einer Burka eine Unterdrückungsmassnahme der islamischen Frauen, für andere verbildlicht es die vermummte islamische Terroristin. Wie wäre es, solche Vorurteile wegzulassen und auf den Grundsatz zu bauen, jeder Mensch soll sich so bekleiden, wie er will? Manchen fällt dieser Gedanken schwer, da diese Toleranz kaum auf Gegenseitigkeit beruhen würde. Solche Pro und Contra heizen schon im Vorfeld emotionale Diskussionen ein.


Was man allgemein vom Islam hält, ist das eine Thema, wie man dies in Volksinitiativen packt, das andere. Bevor man die Schuld am Untergang der abendländischen Kultur dem Islam zuschiebt, stellt sich die Frage, ob nicht andere Kräfte dabei eine wesentlich grössere Rolle spielen. Wer hat in der Schweiz die Meinungsfreiheit eingeschränkt? Wer will das öffentliche Tragen germanischer Symbole per Strafgesetz verbieten lassen? Der Islam war´s jedenfall nicht. Zuschauen, wie die Roten eine Diktatur verwirklichen und gleichzeitig die Schuld auf den Sündenbock Islam schieben ist der grösste Fehler der heutigen Zeit.

Verbote irgendwelcher Symbole lösen keine Probleme, sondern fördern nur die diktatorische Ideologie der Linken. Wenn wir unsere ursprünglichen Freiheiten wieder wieder wollen, müssen wir genau so für die Freiheit anderer Völker eintreten. Der Grundsatz einer neutralen und unabhängigen Schweiz sollte sein: Jeder Mensch darf in jeder Form das veräussern, was er will und niemand darf ihm in diesem Grundprinzip gesetzliche Schranken setzen.







Prinzip der freien Demokratie:
Jeder soll sich so bekleiden können, wie es ihm am bessten gefällt. Ob jemand eine Burka trägt oder ob sich jemand exhibitionistisch verhält, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Was zählt ist einzig und allein der freie Wille. Aus diesem Aspekt hat niemand einen Anlass die Kleiderordnung seiner Mitmenschen zu bestimmen.

Die Schweiz als Immigrationsland wird kaum darum herumkommen, solche ethische Fragen angehen zu müssen. Klar wird es höchste Zeit, dass sich die Menschen endlich trauen, ihre persönliche Ablehnung dieser Wüstenreligionen und deren Vertretern auszusprechen, dies sollte aber nicht in Form von Symbolverboten geschehen. Wir müssen unsere Freiheit erkämpfen, nicht die Freiheit anderer bekämpfen!